Rechtsanwalt Sami Saleh
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Willkommen

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftige ich mich ausschließlich mit allen rechtlichen Fragen, welche die Themen Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsverwaltungsrecht betreffen.

In allen anderen Rechtsgebieten, kann ich Ihnen gerne einen spezialisierten Kollegen oder eine spezialisierte Kollegin (Fachanwalt/Fachanwältin) empfehlen.

Meine Dienstleistung umfasst die rechtliche Beratung, die außergerichtliche Vertretung sowie die gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.

Mein Honorar für meine Dienste richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer schriftlichen Honorarvereinbarung.

Sollten Sie Fragen haben, freue ich mich jederzeit über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail zwecks einer Terminvereinbarung.

rechtsanwalt-saleh

Jahrgang 1974

Studium der Rechtwissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität, Mainz

Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2002

Als Rechtsanwalt tätig in Bickenbach in 2002 – 2003
Als selbständiger Rechtsanwalt tätig in Darmstadt von 2003 – 2014
Als selbständiger Rechtsanwalt tätig in Roßdorf seit 2014

Fachanwaltschaften:
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2009

weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht

Mitgliedschaften:
Mitglied des Anwaltverein Darmstadt und Südhessen
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Mitglied des Deutschen Anwaltverein e.V.

Rechtsanwalt Sami Saleh spricht fließend Englisch und kann damit auch englischsprechende Rechtssuchende kompetent beraten und vertreten.

Team

Frau Saskia Schroth

Büroleiterin
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Geprüfte Rechtsfachwirtin

Frau Suzan Zeran

Rechtsanwaltsfachangestellte

Frau Tanja Ackermann

Steuerfachangestellte
Bilanzbuchhalterin

Frau Ronja Wolf

Auszubildende zur
Rechtsanwaltsfachangestellten

Frau Alissa Höfle

Studentische Mitarbeiterin

Team

Tätigkeitsschwerpunkte

Verkehrsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Unfallhaftpflichtrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht

Allgemeines Zivilrecht

Forderungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht

Kooperations­partner

LONEGRO JÜRGENS VOIGTS
RECHTSANWÄLTE

Website

Das OLG Frankfurt sieht die Beauftragung eines Anwalts quasi als ein „muss“ in Unfallstreitigkeiten und eine Nichteinbeziehung als fahrlässig.

Im Rahmen eines Unfalls sind dem Geschädigten nach regelmäßiger Rechtsprechung auch die Anwaltskosten innerhalb des Schadensersatzes zuzusprechen. So entschied auch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) in einer aktuellen Entscheidung. Interessant ist daran insbesondere, dass das OLG einen Rechtsanwalt bei der Unfallabwicklung für geradezu obligatorisch hält (Az.: 22 U 171/13). Wer also nach einem Unfall keinen Anwalt einschaltet, kann nach Ansicht des Gerichts wegen der unüberschaubaren Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stunden-verrechnungssätzen u. ä. nicht sicher sein, ob der eigene Schaden korrekt und vollständig beziffert wurde.

Anwaltskosten müssen grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen werden

Vielen ist unbekannt, dass Unfallopfern auch die erforderlichen Anwaltskosten ersetzt werden und nicht nur die Schäden, die durch die Kollision am Fahrzeug oder an der Gesundheit entstanden sind. Mit der aktuellen Entscheidung verdeutlichte das OLG, dass auch bei einfachen Verkehrsunfällen die Einschaltung eines Anwalts als erforderlich anzusehen ist. Begründet wird dies damit, dass die komplexen Schadensberechnungen einen Fachmann erfordern würden. Insbesondere sei dies der Fall, weil die Rechtsprechung im Hinblick auf die Schadenssummen bei Unfällen nicht einheitlich und häufig sehr gespalten sei, gerade wenn Mietwagen an den Unfällen beteiligt seien. In diesen Fällen sind nach Ansicht des Gerichts die Kalkulationen schwierig festzusetzen, sodass ein erfahrener Anwalt diese Unsicherheiten am besten ausräumen könne.

Das Gericht geht sogar noch weiter und wirft einem Unfallopfer, welches die Schadensposition auf eigene Faust geltend zu machen versucht, eine fahrlässige Vorgehensweise vor!

Vorsicht: Versicherungen nutzen Unwissen von rechtlichen Laien aus!

Doch damit nicht genug: Diese verständlichen Lücken im rechtlichen Wissen vieler juristischer Laien versuchen die Versicherungen der Unfallverursacher sich zunutze zu machen, indem sie sich zunächst die berechtigten Ansprüche kürzen. Es empfiehlt sich, wie auch das OLG Frankfurt/Main jedem Unfallgeschädigten anrät, einen Anwalt bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen einzuschalten: Dieser kann ein Schreiben an die Versicherungen aufsetzen, durch mit Nachdruck verdeutlicht wird, dass der Geschädigte sich nicht so einfach abweisen lässt.

Vorwurf des Gerichts: Abwicklung ohne Einbeziehung eines Anwalts nahezu fahrlässig!

Somit sieht das Gericht die Beauftragung eines Anwalts quasi als ein „muss“ in Unfallstreitigkeiten und eine Nichteinbeziehung als fahrlässig. Damit wird verhindert, dass Versicherungen die fehlende juristische Fachkenntnis eines Unfallgeschädigten zu ihrem Vorteil ausnutzen. Das Urteil zeigt eindrucksvoll, dass mittlerweile auch Gerichte die Einschaltung eines Fachanwaltes in die Unfallabwicklung als Standard ansehen. Hiervon sollten Betroffene dementsprechend unbedingt Gebrauch machen.

Rechtsanwalt
Sami Saleh
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rehbergweg 5
64380 Roßdorf

Tel.: 06154- 69 7 69 90
Fax: 06154- 69 7 69 91
E-Mail: info@rechtsanwalt-saleh.de
www.rechtsanwalt-saleh.de

Referenzen

Sehr geehrter Herr Saleh, ich möchte mich bei Ihnen für die schnelle und kompetente Hilfe bedanken.
Ich habe mich sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Gab es Neuigkeiten, wurde ich dirket darüber informiert, ob schriftlich und telefonisch. So muss Arbeit sein: gut - schnell - professionell - hilfsbereit - verständnisvoll - höflich. Jeder, der einen guten Rechtsanwalt benötigt, ist hier an der richtigen Adresse.
Hans-Peter Becker
Herr Saleh vertrat mich bereits in 2 Fällen.
Abgesehen davon das ich Ihn persönlich als einen sehr freundlichen, sympatischen Menschen empfinde ist seine Arbeit kompetent und professionell.
Ich werde mich jeder Zeit wieder an Ihn wenden sollte ich ein rechliches Problem haben.
Marcus Eisermann
Lieber Herr Saleh, auf diesem Wege ihnen und ihrem Team ganz herzlichen Dank für ihre freundliche, kompetente Rechtsbetreuung. Durch ihre umfassenden und zeitnahen Informationen und ihre fachliche Kompetenz, fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Ihnen und dem gesamten Team einen glücklichen und erfolgreichen Weg.
Ellen Friedemann
Bisher nur positive Erfahrung gemacht, auch meine Empfehlungen haben die positive Erfahrungen gesammelt. Ich kann Herrn Saleh blind weiterempfehlen...
Weiter so!
Vielen Dank
Emel Alkan
Unser herzliches Dankeschön an Sie und Ihr ganzes Team . Danke für Ihre freundliche und kompetente Unterstützung und letztendliche Lösung unseres Falles.
Jürgen Pons