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Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).   
     

Vertretung von Arbeitnehmern

Vertretung von Arbeitgebern

Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen

Beratung und Prüfung von Abmahnungen und Kündigungen

Prüfung von Arbeitszeugnissen

außergerichtliche Verhandlung mit den Arbeitsvertragsparteien

Verhandlung und Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen

Vertretung im Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht