Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Vertretung von Arbeitnehmern
Vertretung von Arbeitgebern
Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen
Beratung und Prüfung von Abmahnungen und Kündigungen
Prüfung von Arbeitszeugnissen
außergerichtliche Verhandlung mit den Arbeitsvertragsparteien
Verhandlung und Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Vertretung im Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht