Das Verkehrsrecht umfasst verschiedene rechtliche Tätigkeitsbereiche. Im Folgenden wird hierüber ein kleiner Überblick gegeben.
Kleinere Verstöße der Verkehrsteilnehmer gegen die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO, StVZO) werden als Ordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörde gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit Geldbußen und Nebenfolgen geahndet.
Strafrecht
Erhebliche Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts werden nicht mehr als Ordnungswidrigkeiten, sondern als Verkehrs- Straftaten gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) seitens der Staatsanwaltschaft mit Strafen und Maßregeln verfolgt. Beispiele für Tatbestände im Strafgesetzbuch sind der § 315 b StGB "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr", der § 315 d StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs", der § 316 StGB "Trunkenheit im Verkehr" und der als Unfallflucht bekannte § 142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Unfallhaftpflichtrecht
Nach einem Unfall im Straßenverkehr, wissen die Geschädigten oftmals nicht, welche Schadensersatzansprüche sie gegen den Geschädigten, als auch gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Rechtsgrundlage für die Ansprüche des Geschädigten nach einem Unfall sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
So kommt es tatsächlich sehr häufig vor, dass gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherungen dem Geschädigten schnell und unkompliziert helfen wollen, der Geschädigte dabei aber nicht auf alle seine gesetzlichen Schadensersatzansprüche hingewiesen wird. Der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geht es bei Ihrer raschen Hilfsbereitschaft hinsichtlich der Schadensregulierung lediglich um die Ersparnis der aufgrund des Unfalls entstehenden Kosten.
Nach einem unverschuldeten Unfall mit körperlicher Verletzung des Geschädigten und keinem Totalschaden steht dem Geschädigten beispielsweise ein Anspruch auf Nutzungsausfall oder alternativ dazu ein Mietwagen für die Reparaturdauer zu. Der Geschädigte hat auch einen Anspruch auf eine angemessene Wertminderung, falls sein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre war. Des Weiteren hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine Auslagenpauschale in Höhe von 25,- € und einen angemessenen Schmerzensgeldanspruch.
Wichtig zu wissen ist, dass jeder Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls selber seinen Gutachter und auch einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen auf Kosten der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragen darf.
Versicherungsrecht
In der BRD besteht gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine gesetzliche Pflicht für Kraftfahrzeuge eine Kfz- Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit das Opfer eines Verkehrsunfalls in keinem Fall schutzlos und ohne durchsetzbare Schadensersatzansprüche ist. Der Verstoß gegen diese Pflicht wird mit Strafen geahndet.
Verwaltungsrecht
Zu diesem Bereich gehören die Bestimmungen über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Dies betrifft vor allem die Erteilung der Fahrerlaubnis, deren Nachweis durch den Führerschein und natürlich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem die Regelungen über die im Verkehr zu beachtenden Verkehrsregeln.
Wichtige Rechtsquelle ist das Strassenverkehrsgesetz (StVG), das viele grundsätzliche Vorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen und deren Führern zum öffentlichen Verkehr sowie deren Haftung beinhaltet. Die Strassenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten im Straßenverkehr, während die Strassenverkehrs-zulassungsordnung (StVZO) genaue Bestimmungen über die Zulassung der Fahrzeuge enthält.